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Zollverfahren Carnet TIR
Zollverfahren Carnet TIR: eine sichere Transportlösung für Transporte UK – EU
Wie bekannt ist, hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union am 31.12.2020 verlassen. Dies bedeutet, dass Großbritannien jetzt offiziell ein Drittland ist und das EU-Recht nicht mehr gilt. Großbritannien wird wie jedes andere Nicht-EU-Land behandelt.
Beim Dialog mit dem Vereinigten Königreich bestätigte die Regierung ihre Bereitschaft für verstärkte Transportvorgänge mit dem TIR-System. D. h., dass Firmen Carnet TIR nutzen können, um Waren von und nach Großbritannien zu transportieren. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wenn Sie Fragen rund um das Carnet TIR-Verfahren haben.
Herzlich Willkommen bei der AIST!
In uns finden Sie den richtigen, kompetenten und zuverlässigen Partner.
Internationaler
Gütertransport
Wir helfen!
Über uns
Die AIST ist seit 1956 im Bereich des internationalen Straßenverkehrs tätig
und hat sich durch starke Kompetenz und engagiertes Eintreten für die Belange in dieser Branche einen guten Namen und einen hohen Bekanntheitsgrad erworben.
Die bestehenden Verbindungen und Erfahrungen im Bereich der Länder Ost-, Südost- und Mitteleuropas
und die aktive Mitarbeit in Gremien des internationalen Verkehrswesens befähigen die AIST, für ihre angeschlossenen Mitgliedsunternehmen aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als wirksame Dienstleistungsorganisation tätig zu sein.
TIR-EPD wieder einsatzbereit, jedoch gebührenpflichtig
Vorteile des Zollverfahrens unter Carnet TIR
Durch das Carnet TIR-Verfahren ist eine Zollabfertigung über mehrere Grenzen hinweg möglich ohne Zollbeschauung an den Durchgangszollstellen, da die Waren vom zuständigen Zollamt vorab gesichtet und verplombt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Vorteilen von Carnet TIR.